Sitzung: 22.02.2016 UBGA/020/2016
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: dafür: 7, dagegen: 4, anwesend: 11
Die Stadt
Oberasbach erteilt dem Vorhaben zum Bau einer Wohnraumerweiterung im
Dachgeschoss (Dachgaube) auf dem Einfamilienhaus auf dem Grundstück mit der
Fl.Nr. 992/10, Gemarkung Oberasbach, nicht ihr Einvernehmen. Von der
Festsetzung 11.1 (…)Der Abstand zwischen
First des Gebäudes und der Oberkante des Gaubendaches muss mindestens
1,00 m betragen (…) wird nicht befreit. Befreiungen in diesem
Zusammenhang wurden bisher nicht erteilt. Von der Festsetzung der maximalen
Wandhöhe von 5,0 m wird befreit. Vergleichbare Befreiungen wurden in der
Vergangenheit bereits erteilt.