Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: dafür: 7, dagegen: 4, anwesend: 11

Die Stadt Oberasbach erteilt dem Vorhaben zum Bau einer Wohnraumerweiterung im Dachgeschoss (Dachgaube) auf dem Einfamilienhaus auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 992/10, Gemarkung Oberasbach, nicht ihr Einvernehmen. Von der Festsetzung 11.1 (…)Der Abstand zwischen First des Gebäudes und der Oberkante des Gaubendaches muss mindestens 1,00 m betragen (…) wird nicht befreit. Befreiungen in diesem Zusammenhang wurden bisher nicht erteilt. Von der Festsetzung der maximalen Wandhöhe von 5,0 m wird befreit. Vergleichbare Befreiungen wurden in der Vergangenheit bereits erteilt.