Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: dafür: 11, dagegen: 0, anwesend: 11

Der Verbindungsweg zwischen der Sophienstraße und der Roßtaler Straße, bestehend aus der Fl.Nr. 68/5, Gemarkung Oberasbach, wird gemäß Art. 6 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 53 Nr. 2 BayStrWG als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmet.

 

 

Fuß- und Radweg zwischen der Sophienstraße und der Roßtaler Straße:

 

Nummer: 89

 

Anfangspunkt: Abzweigung von der Sophienstraße, zwischen den Fl.Nrn. 68/18 und 68/17, Gemarkung Oberasbach.

 

Endpunkt: Abzweigung in die Roßtaler Straße, zwischen den Fl.Nrn. 65 und 67, Gemarkung Oberasbach.

 

Länge: 0,138 km

 

Straßenbaulastträger: Auf gesamter Länge – Stadt Oberasbach

 

Widmungsbeschränkung: Nur für den Fuß- und Radverkehr