Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: dafür: 11, dagegen: 0, anwesend: 11

Das Teilstück des öffentlichen Feld- und Waldwegs „Gutsgrabenweg“ (BV Nr. 21) soll in der Länge der Sophienstraße zur Ortsstraße umgestuft werden. Die Bauverwaltung wird beauftragt, die Absicht der Umstufung der im beiliegenden Lageplan markierten Fläche bekannt zu machen und damit das Umstufungsverfahren gemäß Art. 7 Abs. 1 und 4 in Verbindung mit Art. 46 Abs. 1 BayStrWG einzuleiten.

 

Der beiliegende Lageplan ist Bestandteil dieses Beschlusses und wird Anlage Nr. 4 zur Sitzungsniederschrift.