Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: dafür: 11, dagegen: 0, anwesend: 11

Der Umwelt-, Bau- und Grundstücksausschuss beschließt, dass der bauordnungsrechtliche Stellplatznachweis für das Rathaus auf dem Gelände des alten Bauhofes geführt wird. Die Fläche wird baulich aufgewertet und mit etwa 47 Stellplätzen bebaut, die eingegrünt werden, um den städtischen Grünzug nicht negativ zu beeinflussen. Der Plan Variante Nr. 3 ist Bestandteil dieses Beschlusses und wird Anlage Nr.1 zur Sitzungsniederschrift. Die bestehenden Lagergebäude werden abgerissen. Der Vorplatz des Jugendhauses wird aufgewertet und durch eine Neuordnung der Stellplätze verkehrssicherer gemacht. Es soll eine durchgängige Wegeverbindung vom Grünzug bis hin zur Schule entstehen. Soweit der Beschluss aus der Sitzung vom 16. November 2015 (TOP 3 nichtöffentlich) dieser Entscheidung entgegensteht, wird er aufgehoben.

 

Das Büro Lorenz wird beauftragt, die Planung über die Entwurfsplanung zu Ausführungsplanungen weiterzuführen.

Das Bauamt und der Bauhof werden beauftragt, die erforderliche Abbruchgenehmigung für die Gebäude zu beantragen, den Abbruch einzuleiten und den Raum für die Unterbringung der Fundfahrräder (etwa 20 m²) in Absprache mit dem Jugendhaus herzurichten.

 

Um keine Lagerkapazitäten zu verlieren, wird am Hopfenweg eine Leichtbauhalle errichtet, die etwa 10 m x 20 m, bzw. 15 m x 25 m groß sein soll. Die Planung hierfür ist einzuleiten und zu gegebener Zeit dem UBGA vorzulegen.

 

Dem Stadtrat wird empfohlen, die notwendigen Mittel im Haushalt durch eine Umschichtung der Mittel bereitzustellen.